Wechselunterricht mit indirekter Testpflicht in den Schulen ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern,

das Kultusministerium teilte uns mit, dass ab dem 19.04.2021 in den Schulen in Baden-Württemberg für alle Jahrgangsstufen gruppenweiser Wechselunterricht stattfinden wird.

Dabei ist weiterhin die Einhaltung der Abstandsregelung und der bestehenden Hygienevorgaben wichtig. Den Stundenplan, der für Ihr Kind vorerst bis zu den Pfingstferien gültig ist, wird Ihnen die Klassenlehrkraft zukommen lassen. Ihr Kind lernt im Wechsel an der Schule und zu Hause. Sofern Ihr Kind an den Tagen, an denen das Fernlernen zu Hause vorgesehen ist, unumgänglich eine Notbetreuung benötigt, melden Sie dies bitte telefonisch im Sekretariat. An den Tagen, an denen Ihr Kind an der Schule unterrichtet wird, besteht zudem die Möglichkeit, die Notbetreuung von 7.40 bis 8.30 Uhr und von 12.00 bis 12.50 Uhr in Anspruch zu nehmen. Die Notbetreuung wird für die SchülerInnen der Klassen 1 bis 7 angeboten und erfolgt weiterhin durch die Lehrkräfte unserer Schule. Die vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetztes sieht eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen vor. Dies bedeutet, dass die SchülerInnen, die ab der kommenden Woche am Präsenzunterricht teilnehmen, verpflichtet sind, an der Testung teilzunehmen. Bitte lesen Sie sich dazu die Informationen zur Umsetzung der Corona - Teststrategie und zur Selbsttestung von SchülerInnen, die Sie in der kommenden von der Klassenlehrkraft erhalten, genau durch.

 

Einwilligungserklärung zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test

Freundliche Grüße
Margot Boschert-Saho und Lena Acklin

 

 

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